Das Sachwertverfahren ist eines von drei Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV. Die anderen beiden sind das Vergleichswert- und das Ertragswertverfahren. Welches Verfahren passt, richtet sich nach der Art des Objekts und den Gepflogenheiten am Markt.
Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie aus dem Bodenwert und dem Gebäudesachwert. Das Ergebnis wird mit dem Sachwertfaktor an den Markt angepasst. Danach werden besondere Merkmale wie ein Sanierungsstau berücksichtigt. Geregelt ist das Verfahren in den §§ 35 bis 39 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Nicht jede Immobilie lässt sich mit verkauften Nachbarhäusern vergleichen. Ein individuell geplantes Einfamilienhaus, ein Architektenhaus oder ein selbst genutztes Anwesen hat oft kein echtes Gegenstück am Markt. Dann kann das Sachwertverfahren eine geeignete Grundlage für die Immobilienbewertung sein. Es ermittelt den Wert vor allem über die bauliche Substanz.





















