Eine Immobilie zu veräußern, obwohl eine andere Person sie weiterhin bewohnen darf, wirkt auf den ersten Blick wie ein komplizierter Sonderfall. In der Praxis kommt diese Konstellation jedoch regelmäßig vor – etwa nach einer vorweggenommenen Erbfolge, bei familiären Vermögensübertragungen oder im Rahmen einer Verrentung.

Das Wichtigste vorab: Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht oder ein Nießbrauch macht den Verkauf nicht unmöglich. Es verändert lediglich die Vermarktung, die Preisfindung und die Vertragsgestaltung. Wer die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen frühzeitig richtig einordnet, schafft von Anfang an Klarheit für Eigentümer, Wohnberechtigte und Kaufinteressenten.

igentümer lassen sich vom Makler zum Hausverkauf mit Wohnrecht beraten.